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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnung einer Scheinfirma

    | Vorsicht! Als Importeur von Fahrzeugen steht Ihnen kein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen Ihres ausländischen Lieferanten zu, wenn dessen Geschäft nur unter einer Scheinadresse existiert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst noch einmal deutlich gemacht. |