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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kundeninformation zur Behandlung von Prüfgebühren

    | Die Finanzverwaltung hat immer noch nicht verbindlich zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Prüfgebühren Stellung genommen. Der größte Teil der Prüforganisationen aber hat sein Abrechnungssystem umgestellt und weist die Umsatzsteuer nur noch auf dem Prüfbericht aus. Auf Kfz-Betriebe, die die Prüfgebühr als durchlaufenden Posten in der Kundenrechnung ausweisen, kommen daher vermehrt Anfragen verunsicherter Kunden zu. Wir haben nachfolgend eine Musterformulierung abgedruckt, mit der Sie zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden die Abrechnungsmodalitäten erläutern können: |