01.09.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Nachweispflicht bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer
| Der Bundesfinanzhof hat ein neues Urteil zur Rechnungsberichtigung gefällt: Wenn Sie in einer Rechnung Umsatzsteuer unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen haben, dürfen Sie die Rechnung zwar berichtigen. Sie müssen aber nachweisen, dass das Umsatzsteueraufkommen durch die Berichtigung der Rechnung nicht gefährdet wird. Den Nachweis müssen Sie unabhängig davon erbringen, ob die Rechnung in gutem Glauben oder bewusst falsch ausgestellt wurde. Im Einzelnen müssen Sie nachweisen, dass Ihr Rechnungsempfänger |
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