25.09.2009 | Umsatzsteuer
Prämie für Eigengarantie umsatzsteuerpflichtig?
Die Gewährung einer händlereigenen Garantie ohne gesonderten Ausweis des auf die Garantie entfallenden Entgelts auf der Fahrzeugrechnung, ist eine unselbstständige Nebenleistung zum Fahrzeugverkauf und daher umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden (Urteil vom 8.6.2009, Az: 5 K 3002/06 U; Abruf-Nr. 093010). Begründung: Es bestehe eine untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugverkauf. Durch die Händlergarantie werde nur die ursprüngliche Werksgarantie verlängert.
Beachten Sie: Garantiezusagen, bei denen der Käufer einen Anspruch gegenüber einer Versicherung oder gegenüber dem Händler direkt hat, sind laut Bundesfinanzhof (BFH) umsatzsteuerfrei: Soweit der Anspruch gegenüber dem Händler besteht, handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie „Übernahme einer Sicherheit“ (§ 4 Nummer 8g Umsatzsteuergesetz [UStG]). Soweit der Anspruch gegenüber der Versicherung besteht, liegt eine umsatzsteuerfreie „Verschaffung von Versicherungsschutz“ (§ 4 Nummer 10b UStG) vor. (Urteil vom 16.1.2003, Az: V R 16/02; Abruf-Nr. 030768).
Wichtig: Gegen das Urteil des FG Münster ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az: XI R 23/09).