29.10.2009 | Umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig?
Eigengarantie mit Umsatzsteuer abrechnen
In der Oktober-Ausgabe haben wir auf Seite 1 kurz über ein Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) berichtet, das das Entgelt für eine reine Eigengarantie des Kfz-Händlers als umsatzsteuerpflichtige Nebenleistung zum Fahrzeugverkauf beurteilt (Urteil vom 8.6.2009, Az: 5 K 3002/05 U; Abruf-Nr. 093010). Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie bei der Berechnung von Prämien für Eigengarantie vorgehen sollten.
Abgrenzung: Eigengarantie/kombinierte Garantiezusage
Wird dem Kunden eine Garantie im Rahmen des Kaufs eines GW oder eine Garantie in Verlängerung der Herstellergarantie bei Neuwagen oder jungen GW verkauft, ist zu unterscheiden: Handelt es sich um eine kombinierte Garantiezusage in Zusammenarbeit mit einem Versicherer oder um eine reine Eigengarantie des Händlers?
Kombinierte Garantiezusage
In der Regel erwirbt der Käufer bei „kombinierten Garantiezusagen“ folgende Ansprüche:
- Im Fall der Reparatur durch den Händler erwirbt er nur den Anspruch auf ordnungsgemäße Reparatur durch den Händler. Er hat dann keinen Anspruch gegenüber dem Versicherer.
- Bei einer Reparatur in einer Drittwerkstatt erwirbt er dagegen einen unmittelbaren Anspruch auf Übernahme der Kosten für vertraglich vereinbarte Reparaturleistungen und Ersatzteile gegenüber einem Versicherer.
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