30.10.2008 | Umsatzsteuer
Präzisierung zur Angabe von Rechnungsnummern
Eine Rechnung muss seit 2004 unter anderem eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten. Nicht zwingend ist eine zahlenmäßige Abfolge der Rechnungsnummern. Erforderlich ist nur eine einmalige Nummer. Das hat die Oberfinanzdirektion Koblenz jetzt klargestellt. (Verfügung vom 14.7.2008, Az: S 7280 A – St 445; Abruf-Nr. 083109).
Unser Tipp: Zulässig sind bei der Erstellung einer Rechnungsnummer eine Kombination von Ziffern und Buchstaben. Sie können aber auch eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen verwenden (Abschnitt 185 Absätze 10 und 11 Umsatzsteuer-Richtlinien).
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 1 | ID 122522