31.03.2008 | Umsatzsteuer
Umsatzsteuer bei einer vermittelten Garantie
Ein Leser schildert folgenden Fall: „Händler A verkauft an einen Kunden einen Gebrauchtwagen inklusive Gewährleistung und Garantie umsatzsteuerpflichtig. Händler B hat für die Vermittlung dieses Geschäfts eine Provision von A erhalten. Weiter wurde vereinbart, dass B die hierbei anfallenden Arbeiten, wie Zulassung, TÜV und Abschluss der Garantieversicherung selbst durchführt und sich die entstandenen Kosten von A erstatten lässt. Die Garantieversicherung ist auf B abgeschlossen, weil im Garantiefall auch B für die Reparatur zuständig sein soll. A möchte, dass B ihm die Kosten für die Garantieversicherung mit Umsatzsteuer weiterberechnet. Wie muss die Weiterbelastung umsatzsteuerlich erfolgen?“
Unsere Antwort: Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen sind:
Beachten Sie: Das Gesagte gilt unter folgenden Voraussetzungen: K hat im Garantiefall einen Anspruch gegen Händler A. Händler A wiederum hat einen Anspruch gegenüber Händler B. Händler B kann die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen, während K und A keine Ansprüche gegenüber der Versicherung haben.