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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuervoranmeldung per Fax

    | Der Fiskus hat bisher Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur bei Verwendung des amtlichen Vordrucks anerkannt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass es ausreicht, wenn das Original ausgefüllt und per Fax ans Finanzamt übermittelt wird. Das Umsatzsteuergesetz verlange nur eine Voranmeldung „nach“ (nicht „auf“) amtlichem Vordruck. |