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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Verdeckten Preisnachlass auch nachlängerer Standzeit geltend machen

    | Häufig wird bei der Veräußerung eines Fahrzeugs der Gebrauchtwagen des Kunden überhöht in Zahlung genommen. Folge: Sie zahlen im Rahmen des Fahrzeugverkaufs zu viel Umsatzsteuer. Um die zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen zu können, müssen Sie den verdeckten Preisnachlass aufdecken. Anfragen an unsere Redaktion zeigen, dass Betriebsprüfer die Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses häufig nicht akzeptieren, wenn das in Zahlung genommene Fahrzeug erst nach längerer Standzeit verkauft werden konnte. Wir sagen Ihnen, was Sie dem Prüfer dann entgegenhalten können. |