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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Verschaffung von Versicherungsschutz durch Kfz-Händler steuerfrei

    | Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Kfz-Händler ist eine eigenständige steuerfreie Leistung nach § 4 Nummer 10b Umsatzsteuergesetz. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) für alle Garantiebedingungen entschieden, bei denen der Kunde seinen Anspruch ausschließlich gegenüber dem Garantieversicherer geltend machen kann (Urteil vom 9.10.2002, Az: V R 67/01; Abruf-Nr. 021753). |