01.06.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Voller Vorsteuerabzug bei privat und betrieblich genutzten Gebäuden
| Ob und in welcher Höhe die Vorsteuer bei privat und betrieblich genutzten Gebäuden abzugsfähig ist, führt häufig zum Streit mit der Finanzverwaltung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu dieser Frage jetzt ein positives Urteil gefällt: Demnach kann der Unternehmer die Vorsteuer in voller Höhe geltend machen, wenn er das Gebäude vollständig seinem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnet und teilweise privat nutzt. |
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