25.07.2008 | Umsatzsteuer
Vorsteuer bei Preisnachlässen im Vermittlungsgeschäft
Ihre Kunden genießen möglicherweise länger als bisher angenommen Vertrauensschutz hinsichtlich ihres Vorsteuerabzugs, wenn Sie als Vermittler die zuviel gezahlte Umsatzsteuer für Preisnachlässe im Unternehmerkundengeschäft zurückfordern:
- Nach Auffassung der Finanzverwaltung besteht Vertrauensschutz für Veranlagungszeiträume bis zum 30. April 2004 (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 27.6.2007, Az: S 7200–39 St34M; Abruf-Nr. 072324).
- Wir hatten in der Ausgabe 12/2007 (Seite 3 [5]), die Auffassung vertreten, dass Ihre Kunden Vertrauensschutz bis zum Tag der Veröffentlichung der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 12. Januar 2006, Az: V R 3/04; Abruf-Nr. 060825) genießen, also bis zum 15. März 2006.
- Im Arbeitskreis „Steuern“ des ZDK ist jetzt die Auffassung vertreten worden, dass Vertrauensschutz sogar für Steuerfestsetzungen besteht, die vor dem 8. Dezember 2006 erfolgt sind. An diesem Tag erst hat das Bundesfinanzministerium im Schreiben zur Umsatzsteuer bei Preisnachlässen durch Verkaufsagenten festgestellt, dass die Regelungen in Abschnitt 151 Abs. 3 Umsatzsteuer-Richtlinien nicht mehr anzuwenden seien (Abruf-Nr. 070196).
Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 2 | ID 120661