26.02.2010 | Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug: Das Seeling-Modell steht vor dem Aus!
Der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden wird künftig nicht mehr zu 100 Prozent möglich sein. Das ergibt sich aus der am 15. Januar 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Abruf-Nr. 100499).
Hintergrund: Betreiben Sie Ihr Autohaus in einer Immobilie, die Sie zum Teil auch privat nutzen, dürfen Sie die Vorsteuer aus den Anschaffungs-/Herstellungs- und laufenden Unterhaltskosten des Gebäudes in voller Höhe geltend machen, sofern Sie es zu mindestens zehn Prozent zum Erzielen umsatzsteuerpflichtiger Ausgangsumsätze verwenden (Seelig-Modell). Im Gegenzug müssen Sie die Privatnutzung der Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren der Umsatzsteuer unterwerfen. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 5/2009, Seite 7.
Unser Tipp: Wer den Liquiditätsvorteil aus dem Seeling-Modell noch nutzen will, muss schnell handeln. Denn spätestens zum 1. Januar 2011 dürfte es damit vorbei sein. Denn bis dahin haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die geänderte Mehrwertsteuersystemrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dann darf der Unternehmer nur noch den Teil der Vorsteuer abziehen, der auch der unternehmerischen Verwendung entspricht.