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  • 01.01.2008 | Umsatzsteuer

    Welche Folgen hat die Kürzung der Entfernungspauschale?

    Die Kürzung der Entfernungspauschale bewirkt, dass bei der Einkommen- und Lohnsteuer Fahrten zum Betrieb erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig sind – also als beruflich veranlasst gelten. Welche Auswirkungen hat das auf die Umsatzbesteuerung von Fahrten des Unternehmers von seiner Wohnung zum Betrieb mit dem Firmenwagen?  

    • Fahrten des Unternehmers zum Betrieb zählen aber zur unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs, sodass insoweit keine Privatnutzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (Ausgabe 1/2004, Seite 7 bis 8). Daran ändert unseres Erachtens auch die Kürzung der Entfernungspauschale nichts. Die umsatzsteuerliche und die einkommensteuerliche Beurteilung ist insofern unterschiedlich.

    Beachten Sie: Bei der Überlassung eines Fahrzeugs an Arbeitnehmer bleibt alles beim alten. Die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte musste der Arbeitgeber auch bislang schon als Privatfahrten der Umsatzsteuer unterwerfen, da es sich um einen Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. 

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116439