22.02.2008 | Umsatzsteuer
Wichtige Verfahren sind jetzt beim XI. BFH-Senat
Einige für den Kfz-Handel wichtige Revisionsverfahren zu umsatzsteuerlichen Fragen sind mit Beginn des Jahres 2008 zum XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gewandert. Der bisher allein für die Umsatzsteuer zuständige V. Senat hat die Vielzahl der Verfahren nicht mehr bewältigen können. Betroffen davon sind insbesondere die Verfahren mit folgenden – neuen – Aktenzeichen:
- XI R 49/07: Garantieversicherung: Vorsteuer aus Reparaturleistungen auch im „Mischmodell“ abzugsfähig? (Beitrag in Ausgabe 12/2005, Seite 8; Aktenzeichen bisher: V R 9/07)
- XI R 51/07:Falsche Rechnungsangaben: Vertrauensschutz auch beim Vorsteuerabzug? (Beitrag in Ausgabe 5/2007, Seite 5; Aktenzeichen bisher: V R 14/07)
- XI R 63/06: Umsatzsteuer ja oder nein?: Weiterbelastete Kfz-Haftpflicht und Kfz-Steuer bei Leasingverträgen (Beitrag in Ausgabe 8/2007, Seite 6; Aktenzeichen bisher: V R 53/06)
Unser Tipp: Informieren Sie auch Ihren Steuerberater darüber.
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 117673