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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zusatzangaben auf der Rechnung im EU-Handel

    | Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen sind bekanntermaßen streng. Unter anderem müssen Sie in Ihrer Rechnung die Zusatzangaben nach § 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) machen. Sie müssen |