01.07.2006 | Umsatzsteuerbelastung minimieren
Minderwertausgleich beim Rückkauf von Leasing-Fahrzeugen
In der April-Ausgabe haben wir über die umsatzsteuerliche Behandlung des Minderwertausgleichs bei Leasing-Verträgen berichtet. Unter anderem wurde dargestellt, welche umsatzsteuerlichen Folgen der Händler beachten muss, wenn er im Rahmen eines Buy-back-Geschäfts an Stelle der Leasing-Gesellschaft den Minderwertausgleich direkt mit dem Kunden abrechnet.
Auf Anfragen unserer Leser hin gehen wir im Folgenden auf die verschiedenen Abrechnungsmodelle bei der Rücknahme von Leasing-Fahrzeugen ein.
Hintergrund
Die vertraglichen Vereinbarungen im Kfz-Leasing sehen in der Regel vor, dass der Händler das Fahrzeug zum Ende des Leasing-Vertrags von der Leasing-Gesellschaft zurückkaufen muss. Der Rückkaufpreis wird bereits mit Abschluss des Leasing-Vertrags festgelegt.
Bei planmäßiger Erfüllung des Leasing-Vertrags nimmt der Händler das Fahrzeug zu dem Wert zurück, der im Vorhinein vereinbart wurde. Bei nicht planmäßiger Abwicklung des Leasing-Vertrags – auf Grund von Mehr-/Minderkilometern oder Beschädigungen des Fahrzeugs – stellt sich dem Händler die Frage, wie diese Wert beeinflussenden Faktoren abzurechnen sind.
Rücknahme mit Kaufpreisanpassung
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