01.07.2002 · Fachbeitrag · Unfall-Schadensabrechnung ab 1. August 2002
Kunden informieren und Akquisitions-Chance für Werkstatt nutzen - Teil I
| Für Unfälle ab dem 1. August 2002 erhält auch der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte die Umsatzsteuer nur noch insoweit ersetzt, wie diese tatsächlich angefallen ist (§ 249 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch neue Fassung). So einfach diese Regelung auf den ersten Blick erscheint, so kompliziert kann sich die richtige Verhaltensweise für den Geschädigten darstellen, um das optimale wirtschaftliche Ergebnis zu erreichen. |
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