01.05.2004 · Fachbeitrag · Unfallkosten
Keine Erstattung nicht aufgewendeter Umsatzsteuer
| Die Versicherung muss auch im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens nur den Netto-Wiederbeschaffungswert erstatten, wenn der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug anschafft. In diesem Fall liege keine Zerstörung im Sinne von § 251 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, entschied der Bundesgerichtshof. Der Geschädigte könne daher nur die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer verlangen (§ 249 Absatz 2 Satz 2 BGB). (Urteil vom 20.4.2004, Az: VI ZR 109/03; Abruf-Nr. 041046) |
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