Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2005 | Wichtige BGH-Entscheidung

    Volle Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung in Höhe des Brutto-WBW

    Das neue Schadensrecht ist vor genau drei Jahren – am 1. August 2002 – in Kraft getreten. Kopfzerbrechen hat dem Kfz-Handel der neue § 249 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bereitet. Demnach muss die Versicherung in Haftpflichtfällen die Umsatzsteuer nur erstatten, „wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist“.  

     

    Die Versicherungen haben bei auf dem Privatmarkt angeschafften Ersatzfahrzeugen fortan nur den Netto-Wiederbeschaffungswert (WBW) laut Gutachten erstattet, bei differenzbesteuerter Anschaffung maximal den Netto-WBW plus geschätzter Umsatzsteuer.  

     

    Nachdem zahlreiche Gerichte sich mit der Frage der Umsatzsteuer-Erstattung beschäftigt hatten (siehe Ausgabe 10/2003), hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen.  

     

    Entscheidung des BGH