01.08.2005 | Wichtige BGH-Entscheidung
Volle Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung in Höhe des Brutto-WBW
Das neue Schadensrecht ist vor genau drei Jahren – am 1. August 2002 – in Kraft getreten. Kopfzerbrechen hat dem Kfz-Handel der neue § 249 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bereitet. Demnach muss die Versicherung in Haftpflichtfällen die Umsatzsteuer nur erstatten, „wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist“.
Die Versicherungen haben bei auf dem Privatmarkt angeschafften Ersatzfahrzeugen fortan nur den Netto-Wiederbeschaffungswert (WBW) laut Gutachten erstattet, bei differenzbesteuerter Anschaffung maximal den Netto-WBW plus geschätzter Umsatzsteuer.
Nachdem zahlreiche Gerichte sich mit der Frage der Umsatzsteuer-Erstattung beschäftigt hatten (siehe Ausgabe 10/2003), hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen.
Entscheidung des BGH
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig