Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Unfallkosten

    Vollkasko-Versicherung Pflicht?

    | Dass Sie einem Kunden ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, kommt häufig vor: der Vorführwagen, die Probefahrt mit einem Gebrauchten, das Mobilitätsfahrzeug während der Reparatur. Verschuldet der Kunde einen Unfall, ist Ärger vorprogrammiert. Wenn das beschädigte Fahrzeug mit Selbstbeteiligung in üblicher Höhe vollkasko-versichert war, gilt: Der Kunde muss Ihnen die Selbstbeteiligung erstatten. Streit gibt es häufig, wenn keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen worden ist. Die Rechtsprechung ist hier sehr kundenfreundlich. |