01.11.2003 · Fachbeitrag · Unfallkosten
Vollkasko-Versicherung Pflicht?
| Dass Sie einem Kunden ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, kommt häufig vor: der Vorführwagen, die Probefahrt mit einem Gebrauchten, das Mobilitätsfahrzeug während der Reparatur. Verschuldet der Kunde einen Unfall, ist Ärger vorprogrammiert. Wenn das beschädigte Fahrzeug mit Selbstbeteiligung in üblicher Höhe vollkasko-versichert war, gilt: Der Kunde muss Ihnen die Selbstbeteiligung erstatten. Streit gibt es häufig, wenn keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen worden ist. Die Rechtsprechung ist hier sehr kundenfreundlich. |
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