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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Unfallschaden

    Probefahrt gegen Gebühr: Muss Versicherung zahlen?

    | Zurzeit diskutiert der Kfz-Handel, ob Probefahrten "gegen Gebühr" ein Mittel sind, die steigenden Vorführwagenkosten einzudämmen. Es geht um die Probefahrer, die beim Markenhändler testen, was sie später "im Internet" kaufen, oder sich "ein schönes Wochenende" machen wollen. Jetzt sind Fälle bekannt geworden, bei denen Handel- und Handwerkversicherer ihre Eintrittspflicht bei Unfallschäden mit der Begründung verneinen, der Vorführwagen sei "vermietet" worden. Vor Gericht dürfte diese Argumentation chancenlos sein: Zweck einer Fahrzeugvermietung ist die Gewinnerzielung durch die Vermietung. Ein Probefahrt-Vertrag ist kein Mietvertrag. Es wird nur eine Kostenbeteiligung vereinbart, die die tatsächlichen Kosten nicht einmal deckt. Und die Kostenbeteiligung wird in der Regel erstattet, wenn es zum Kaufvertrag kommt. |