01.02.2002 · Fachbeitrag · Unterbeteiligung mit Kindern
15-Prozent-Grenze greift nicht immer
| Kinder werden oft an der elterlichen Personengesellschaft beteiligt. Ziel ist es, die in Folge des Progressionseffekts drückende Steuerlast durch eine mehrfache Ausnutzung des Grundfreibetrags zu drücken. Der Finanzverwaltung ist das ein Dorn im Auge. Häufig erkennt sie Beteiligungsverträge nicht an, weil sie gegen den „Drittvergleich“ verstoßen. Stein des Anstoßes ist meist die Höhe der Gewinnverteilung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in diesem Zusammenhang jetzt ein positives Urteil gefällt, das wir Ihnen nachfolgend vorstellen (Urteil vom 9.10.2001, Az: VIII R 77/98; Abruf-Nr. 011450). |
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