27.05.2010 | Unternehmensführung
Neue Angabe-Pflichten für Kfz-Betriebe
Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info) in Kraft getreten. Die Verordnung sieht Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen gegenüber dem Dienstleistungsempfänger vor. Sie gilt auch für Kfz-Betriebe, da diese zum Beispiel Reparatur- oder Vermittlungsleistungen an ihre Kunden erbringen. Die Pflichtangaben umfassen Informationen, die Kfz-Betriebe in der Regel ohnehin machen, und zwar Angaben
- zu Name, Firma und Rechtsform,
- zur Kontaktaufnahme (Anschrift der Niederlassung, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse),
- zu Registereintragungen (zum Beispiel Handelsregistereintragung) unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer
- der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand und
- zu über die Sachmangelhaftung hinausgehende Garantien.
Beachten Sie: Wer die Angaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht vollständig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Näheres zur DL-Info finden Sie in einem Merkblatt der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern, das Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 101390 abrufen können.