· Fachbeitrag · Internet
Das Impressum auf der Autohaus-Website ‒ So gestalten Sie es rechtssicher
von Sabrina Schmitt-Dierolf, Rechtsanwältin und betriebliche Datenschutzbeauftrage (IHK), Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainz
| Ein Autohaus ohne Website? Im Zeitalter der Digitalisierung undenkbar. Doch wer im Internet auftritt, muss bestimmte Informationspflichten beachten und rechtliche Anforderungen einhalten. Einer der häufigsten Fehler ist noch immer ein fehlerhaftes Impressum. Banale Fehler können Sie hier teuer zu stehen kommen. Deswegen zeigt ASR, welche Formalitäten Sie beim Impressum auf der Autohaus-Website einhalten müssen. |
Das Impressum auf der Website Ihres Autohauses
Betreiben Sie für Ihr Autohaus eine Website, müssen Sie darauf bestimmte Angaben über die Identität Ihres Autohauses bereitstellen ‒ und zwar im Impressum. Das hat der Gesetzgeber im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das Impressum dient dazu, ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet sicherzustellen. Denn der Nutzer der Website soll die Möglichkeit haben, die Seriosität Ihres Autohauses zu überprüfen. Verbraucher sollen sich außerdem ein Bild über Ihr Autohaus machen, Sie kontaktieren und notfalls auch rechtliche Ansprüche gegen Sie durchsetzen können.
Aktuelles und vollständiges Impressum ist ein Muss
Nach § 5 TMG ist ein vollständiges und stets aktuelles Impressum auf der Website auszuweisen, wenn diese geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt betrieben wird.
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