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  • 01.04.2007 | Unternehmenssteuerreform 2008

    Das soll auf Unternehmer zukommen

    Das Bundeskabinett hat am 14. März das „Unternehmenssteuerreformgesetz 2008“ beschlossen. Teile der neuen Regeln sollen bereits 2008 in Kraft treten. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten geplanten Neuregelungen kurz vor. Bitte beachten Sie aber, dass sich Details im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können und werden.  

     

    Ansparabschreibung: Die Ansparabschreibung (§ 7g Einkommensteuergesetz [EStG]) soll erweitert werden. Künftig heißt sie „Investitionsabzugsbetrag“. Dieser darf künftig im Jahr der Inanspruchnahme und in den zwei Vorjahren in Höhe von bis zu 200.000 Euro (bislang 154.000 Euro) gebildet werden. Das angeschaffte Wirtschaftsgut muss nicht mehr zwingend neu sein. Nur kleinere Autohäuser dürften allerdings in den Genuss der Vergünstigung kommen. Denn sie setzt ein Betriebsvermögen von maximal 210.000 Euro voraus.  

     

    Degressive Abschreibung und Geringwertige Wirtschaftsgüter: 

    • Die degressive Abschreibung wird abgeschafft.
    • Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftgüter (GWG) soll auf Anschaffungskosten in Höhe von 100 Euro beschränkt werden. Die Sofortabschreibung als GWG soll zwingend vorgenommen werden müssen. Es besteht kein Wahlrecht mehr.
    • Für GWG mit Anschaffungskosten von über 100 und maximal 1.000 Euro soll eine pauschale Nutzungsdauer von fünf Jahren gelten.