01.02.2005 | Verkauf von Leasing-Fahrzeugen an Leasing-Nehmer
Ihre Rechte und Argumente bei Haftungsansprüchen Ihrer Kunden
Der Verkauf eines Leasing-Fahrzeugs an den bisherigen Leasing-Nehmer birgt erhebliche Risiken. Wer das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht auf Sachmängel hin überprüft und ein entsprechendes Übergabeprotokoll erstellt hat, kann sich plötzlich Haftungsansprüchen des Käufers ausgesetzt sehen.
Fall aus der Praxis
Das zeigt ein typischer Fall aus der Praxis, den uns ein Leser im Rahmen unseres Leserservice zugesandt hat.
Sachverhalt
Ein Kunde (Verbraucher) kauft nach Ablauf seines Leasing-Vertrags (36 Monate Laufzeit) das bisherige Leasing-Fahrzeug. Ein Übergabeprotokoll wird nicht angefertigt. Das Fahrzeug wird vor der Übergabe weder begutachtet noch besichtigt. Zwei Monate nach Übernahme macht der Kunde Mängel am Steuerteil der Einspritzanlage geltend. Er fordert vom Autohaus die Erneuerung des Steuerteils. Dabei beruft er sich auf den bei Übernahme des Fahrzeugs geschlossenen GW-Kaufvertrag, in dem die Haftung für Sachmängel auf zwölf Monate reduziert wurde. Auf Grund der Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe des Fahrzeugs müsse das Autohaus beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorgelegen hat. Wie kann sich das Autohaus wehren? |
Haftung auf Grund des Kaufvertrags?
Bei Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer wurde im GW-Kaufvertrag die gesetzliche Sachmängelhaftung zulässigerweise auf ein Jahr reduziert. Damit hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Sachmängeln gegenüber dem Autohaus.
Gesetzlicher Haftungsausschluss?
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