01.06.2004 · Fachbeitrag · Verluste
Abzug bei Wechsel der Gesellschafterstellung
| Ein Kommanditist, der in die Stellung eines Komplementärs wechselt, darf die auf ihn entfallenden Verluste ab dem Jahr Steuer mindernd geltend machen, in dem die Gesellschafter den Beschluss zivilrechtlich wirksam gefasst haben. Unerheblich ist, wann der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister gestellt wurde. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall entschieden, in dem der entsprechende Antrag erst im Folgejahr gestellt wurde. |
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