26.07.2010 | Vermittlung von Finanzierungsverträgen
Neue Regeln bei der Vermittlung von Finanzierungen an Verbraucher beachten
Seit 11. Juni 2010 müssen Sie bei der Vermittlung von Finanzierungen an Verbraucherkunden neue Regeln beachten. Unter anderem müssen auch die von der Bank gezahlten Vermittlungsprovisionen aufgedeckt werden. Diese Neuregelung hat nach einigem Hin und Her auch der Bundesrat durch Beschluss vom 9. Juli 2010 akzeptiert. Im Folgenden erfahren Sie, welche neuen Informationspflichten Sie im wesentlichen beachten müssen.
Neue Regeln zum Verbraucherschutz
Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Verbraucherschutzrichtlinie. Umgesetzt wurde sie in Deutschland mit zwei Gesetzen:
- Dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ (in Kraft getreten am 11.6.2010; Abruf-Nr. 101826).
- Dem „Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts“ (in Kraft getreten am 9.7.2010; Abruf-Nr. 102198).
Beachten Sie: Der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat sich vehement gegen die Verpflichtung zum Ausweis der Provision gewehrt, und auch der Bundesrat hat sich zunächst gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Letztlich hat er sie am 9. Juli 2010 aber doch akzeptiert.
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