01.05.2004 · Fachbeitrag · Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Finanzverwaltung stellt sich quer
| Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden haben, dass die auf die Privatwohnung entfallende Vorsteuer aus der Anschaffung/Herstellung eines zum Teil unternehmerisch genutzten Gebäudes abzugsfähig ist (EuGH, Urteil vom 8.5.2003, Az: C-269/00; Abruf-Nr. 030777; BFH, Urteil vom 24.7.2003, Az: V R 39/99; Abruf-Nr. 032225), versucht das Bundesfinanzministerium (BMF), diese Rechtsprechung zu konterkarieren. |
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