01.05.2004 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Erbschaftsteuerliche Vorteile absichern!
| Noch ist Betriebsvermögen erbschaftsteuerlich begünstigt. Wenn Sie Ihren Kfz-Betrieb vererben bzw. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, greift ein besonderer Freibetrag in Höhe von 225.000 Euro (§ 13a Absatz 1 Erbschaftsteuergesetz [ErbStG]). Für den nach Abzug des Freibetrags verbleibenden Wert kann ein Abschlag von 35 Prozent in Anspruch genommen werden. Diese Vorteile können aber unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend entfallen. Wir sagen Ihnen, wie Sie dies vermeiden. |
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