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  • 29.03.2010 | Wahlrecht optimal ausüben

    GWG: Sofort-AfA oder Sammelposten?

    Der 2008 eingeführte Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) hat sich als wenig praxistauglich erwiesen. Doch statt ihn wieder abzuschaffen, besteht seit 2010 ein Wahlrecht zwischen der alten Sofortabschreibung (410-Euro-Grenze) und dem Sammelposten (Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Abruf-Nr. 100054). Um das Wahlrecht optimal nutzen zu können, müssen Sie bereits während des Jahres die Weichen stellen.  

    Welche Wirtschaftsgüter sind betroffen?

    Die Sofortabschreibung bzw. der Sammelposten kommt in Frage für  

    • abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
    • die selbstständig nutzbar sind und
    • deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) bestimmte Höchstgrenzen (netto 150, 410 und 1.000 Euro) nicht überschreiten.

    Sofortabschreibung

    Seit 2010 gilt für die Sofortabschreibung wieder die Höchstgrenze von 410 Euro für die AHK. Bei der Sofortabschreibung handelt es sich um ein Wahlrecht, das Sie für jedes Wirtschaftsgut einzeln ausüben können.  

     

    Unser Tipp: Für die Jahre 2009 und 2010 können Sie auch die degressive Abschreibung (AfA) in Anspruch nehmen. Diese beträgt das 2,5fache der linearen AfA, maximal 25 Prozent (§ 7 Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]).