01.10.2004 · Fachbeitrag · Werkstattrecht
Entschädigung für Engpass bei Ersatzteil-Lieferung
| Ein Richterspruch mit Seltenheitswert - das ist ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Rüsselsheim gegen den dort ansässigen Autobauer. Ein Kunde hatte im Dezember 1993 bei einem Opel-Vertragshändler einen Pkw (Typ unbekannt) erworben. Im Sommer 2001 war er in mehreren Werkstätten. Keiner gelang es, beim Hersteller den benötigten Zylinderkopf zu besorgen. Daraufhin legte der Kläger den gewerblich genutzten Opel im Oktober 2002 still. Erst im Juni 2003 konnte Opel den passenden Zylinderkopf liefern. Für die Zeit der Stilllegung verlangte der Kunde 3.600 Euro Schadenersatz. Das AG gab ihm Recht, kürzte die Forderung aber um die Sonn- und Feiertage. Der Hersteller hafte für die verzögerte Ersatzteil-Lieferung, er habe für eine umfassende und rechtzeitige Lieferung zu sorgen. |
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