01.11.2001 · Fachbeitrag · Werkstattrecht
Wer muss bei Firmenfahrzeugen die Rechnung zahlen?
| Gilt der Satz „Wer bestellt, muss auch bezahlen“ immer? Um diese Frage stritt sich ein hessischer Kfz-Betrieb mit einem Kunden, der einen Lkw wiederholt zur Reparatur gebracht, Aufträge erteilt und die Arbeiten auch abgenommen hatte. Als der Kfz-Betrieb Zahlung der Reparaturrechnung verlangte, machte der Kunde geltend, der wirkliche Auftraggeber sei in allen Fällen nicht er, sondern eine Firma H. In der Tat hatte diese die Kosten für die erste Reparatur übernommen, weitere Kostenübernahmen aber abgelehnt. |
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