01.09.2007 | Wettbewerbsrecht
CO2-Emmission/Verbrauch auch bei Tageszulassung angeben
Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg eine Werbung für „echte“ Neuwagen ohne Angaben über die CO2-Emmission und den Kraftstoffverbrauch als wettbewerbswidrig beanstandet hat (Ausgabe 12/2006, Seite 3), hat jetzt das OLG Köln entsprechend für Tageszulassungen entschieden. Der Händler hatte im Kleinanzeigenteil einer Zeitung für sechs Peugeot mit einem Km-Stand von jeweils zehn km geworben, ohne gleichzeitig Angaben zum Kraftstoffverbrauch und/oder die CO2-Emmissionen zu machen. Unter den Begriff „neu“ im Sinne der einschlägigen Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) fallen auch Tageszulassungen, so die Kölner Richter.
Beachten Sie: Die Richter stellten klar, dass die Pflichtangaben auch gemacht werden müssen, wenn lediglich eine Fabrikmarke bzw. ein Fahrzeugtyp – nicht ein bestimmtes Fahrzeugmodell – beworben wird. (Urteil vom 14.2.2007, Az: 6 U 217/06)(Abruf-Nr. 072601)