29.06.2009 | Wettbewerbsrecht
Internetbörsen: Nettopreisangebote wettbewerbswidrig
Wenn ein GW-Verkäufer in einer Internetbörse ein Auto mit dem Nettopreis anbietet, ohne darauf hinzuweisen, dass es nur für den Export bestimmt ist, ist das wettbewerbswidrig. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden.
Über die Unsitte, in Internetbörsen Fahrzeuge mit „abgespeckten“ Preisen zu bewerben, um auf den begehrten Platz „ganz oben“ zu kommen, wird seit Jahren diskutiert. Jetzt hat der Bundesverband der freien Kfz-Händler Ernst gemacht: Auf einen Testanruf hin, der ergab, dass das Auto selbstverständlich auch an Private im Inland verkauft werde, aber eben um die Umsatzsteuer teurer, hat er den Anbieter abgemahnt und vor dem OLG München gewonnen. (Urteil vom 19.2.2009, Az: 29 U 5681/08)(Abruf-Nr. 091244)
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 4 | ID 128027