· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Streitwert für Prozess über Verstoß gegen Pkw-EnVKV gestutzt
| Der Streitwert für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Prozess wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten aus der Pkw-EnVKV beträgt nach Ansicht des OLG Celle in der Regel 5.000 Euro. |
Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist das ein mikroskopisch kleiner Streitwert. Das LG, gegen dessen Streitwertfestsetzung der betroffene Autohändler Beschwerde eingelegt hatte, war noch von 30.000 Euro ausgegangen. Mit dem Beschluss des OLG Celle (vom 11.11.2011, Az. 13 W 101/11; Abruf-Nr. 114153) wird das „Abmahngeschäft“ wieder ein Stück unattraktiver und das Versehen eines Autohändlers weit weniger schmerzhaft.
PRAXISHINWEIS | Das OLG hat bereits in anderem Zusammenhang den Wildwuchs beschnitten: Es hat den Streitwert bei einer wettbewerbsrechtlichen Maßnahme wegen eines Verstoßes gegen eine Informationspflicht aus dem Telemediengesetz (meist handelt es sich dabei um einen Impressumfehler im Internet) mit in der Regel 2.000 Euro bemessen (OLG Celle, Beschluss vom 14.6.2011, Az. 13 U 50/11; Abruf-Nr. 112317; sehen Sie dazu ASR 9/2011, Seite 6). |