· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt: Pflichtangaben in der Fahrzeugwerbung ‒ worauf Autohäuser achten müssen
von Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Laatzen
| Die Werbung für Neuwagen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben ‒ insbesondere im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung. Autohändler müssen darauf achten, dass sie alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt aufführen. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt a. M. verdeutlicht, welche Pflichten aus der Pkw-EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) resultieren und welche Risiken bei unvollständiger Werbung bestehen. ASR stellt das Urteil vor und gibt Handlungsempfehlungen. |
Neues OLG-Urteil: WLTP-Werte müssen angegeben werden
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu Fahrzeugmerkmalen bergen erhebliche rechtliche Risiken. Insbesondere Verstöße gegen die Pkw-EnVKV können kostenintensive Abmahnungen, gerichtliche Verfahren und hohe Geldbußen nach sich ziehen. Die nunmehr ergangene Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 07.11.2024, Az. 6 U 141/22, Abruf-Nr. 245892) bestätigt diese Risiken und stellt klar, dass Verstöße konsequent geahndet werden.
Autohändler verstößt mit Werbevideo gegen Pkw-EnVKV
Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Automobilhändler gegen §§ 5, 5a Pkw-EnVKV verstoßen hat, weil er in einem Werbevideo für Neuwagenmodelle keine WLTP-basierten Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen machte. Geklagt hatte ein Verbraucherverband. Dieser beanstandete, dass
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