01.09.2006 | Wichtig für Autohaus-GmbH
Pensionszusagen richtig gestalten
Die Pensionszusagen vieler Autohaus-GmbH weisen Finanzierungslücken auf (Ausgabe 6/2005, Seite 14 bis 17). Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie durch die Gestaltung der Pensionszusage solche Folgen von vornherein verhindern.
Festrente oder gehaltsabhängige Rente
Sie müssen sich überlegen, ob die Pensionszusage als Festrente oder gehaltsabhängig ausgestaltet werden soll.
- Festrente: Bei einer Festrente ist der Kapitalbedarf für die Erfüllung der Zusage wesentlich planbarer, etwa durch eine kongruente Rückdeckung auf Rententarifbasis. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Zusage nicht mehr zum Versorgungsbedarf passt, wenn die Zusage und die Finanzierung nicht regelmäßig an den Versorgungsbedarf angepasst werden.
- Gehaltsabhängige Rente: Bei einer gehaltsabhängigen Rente richtet sich der Versorgungsbedarf nach dem Gehalt der Person. Die finanzielle Ausstattung der Pensionszusage ist jedoch nicht so planbar wie bei einer Festrente, weil Gehaltsentwicklung und Kapitalbedarf nicht vorhersehbar sind. Die Rückdeckungsversicherung muss daher an die zugesagten Leistungen angepasst werden.
Wichtig: Bei einer gehaltsabhängigen Gestaltung müssen die anrechenbaren Bezüge eindeutig definiert sein (zum Beispiel mit oder ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
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