01.05.2006 | Zwei-Konten-Modell – Teil I
So machen Sie Ihren Zinsaufwand abziehbar
Ob Zinszahlungen aus dem privaten Bereich als Betriebsausgaben angesetzt werden können und damit den zu versteuernden Gewinn mindern, hängt von der Gestaltung des Sachverhalts ab. Da es um erhebliche Beträge gehen kann, lohnt es sich, diesem Bereich Aufmerksamkeit zu widmen.
Wegen der unübersichtlichen Rechtslage ist eine sorgfältige, langfristige Planung erforderlich, wenn das steuerlich optimale Ergebnis erreicht werden soll. Erschwert wird dies dadurch, dass noch nicht alle Rechtsfragen geklärt sind. Zum Teil sind die gesetzlichen Regelungen außerdem verfassungsrechtlich bedenklich.
Bedeutung der Regelungen zum Schuldzinsenabzug
Die Regelungen zum Schuldzinsenabzug spielen in der Praxis eine Rolle, wenn der Unternehmer private Aufwendungen über Darlehen finanziert.
Finanzierung einer selbst genutzten Wohnung
Finanziert der Unternehmer eine selbst genutzte Wohnung, kann er die Schuldzinsen aus dem privaten Bereich in den betrieblichen verlagern und so die steuerliche Abzugsfähigkeit erreichen. Enthält das Gebäude neben der selbst genutzten Wohnung auch betrieblich genutzte Räume, kann die Problematik des betrieblichen Schuldzinsenabzugs umgangen werden, indem der Kreditbedarf von Vornhe-rein bevorzugt den Betriebsräumen und die vorhandenen Eigenmittel allein der selbst genutzten Wohnung zugeordnet werden.
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