· Fachbeitrag · Abgasmanipulation
BGH bejaht Schadenersatz bei Diesel-Fahrzeugen mit Thermofenster ‒ Das sind die Rechtsfolgen
von Rechtsanwältin Lisa Hennes, Osborne Clarke, Köln
| Das Thermofenster bei Diesel-Fahrzeugen ist grundsätzlich illegal. Das hat der BGH entschieden. Doch welche rechtlichen Folgen hat das Urteil? Haften Fahrzeughersteller nun für Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung? War das nicht bisher immer nahezu unmöglich, den Hersteller in die Haftung zu nehmen? Und vor allem was bedeutet das Urteil für Diesel-Kunden? ASR gibt Antworten auf all diese Fragen. |
Darum ging es vor dem BGH
Der BGH hat in drei Musterverfahren, bei denen Fahrzeuge der Hersteller VW, Audi und Mercedes-Benz betroffen waren, entschieden.
Diese Fälle betrifft das BGH-Urteil
Es ging jeweils um die Frage, ob und in welcher Höhe Diesel-Käufer Schadenersatz verlangen können, wenn in ihren Fahrzeugen temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verbaut sind. Diese sog. Thermofenster hat der BGH jetzt als illegal eingestuft ‒ und sich damit von seiner früheren Rechtsprechung abgewandt (BGH; Urteile vom 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21, Abruf-Nr. 235973, Az. VIa ZR 533/21 und Az. VIa ZR 1031/22, Abruf-Nr. 235975).
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