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  • 26.04.2024 · Nachricht · Abgasmanipulation/Kfz-Leasing

    Deliktischer Vorteilsausgleich in „Thermofenster-Fällen“: Wert der Nutzungsvorteile entspricht den Leasingzahlungen

    | Im Streit zwischen Kunde (= Leasingnehmer) und Hersteller um Schadenersatz wegen Verwendung einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung hat der BGH klargestellt: Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile der Höhe nach den Leasingzahlungen. |