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Grünes Licht für digitale Kfz-Zulassung: Ab 01.09.2023 möglich
| Der Bundesrat hat der Verordnung zur Digitalisierung der Fahrzeugzulassung zugestimmt. Dadurch wird die Kfz-Zulassung in Zukunft schneller, einfacher und moderner. Die Verordnung soll am 01.09.2023 in Kraft treten. |
Die neue Verordnung erlaubt es Kfz-Haltern, alles für die Fahrzeugzulassung Notwendige künftig online zu beantragen. Dadurch ist es dann möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder werden innerhalb von zehn Tagen per Post zugeschickt. In der Zwischenzeit reicht der digitale Bescheid als Zulassungsnachweis aus.
Von der neuen Verordnung profitieren Autohäuser auch unmittelbar. Denn: Juristische Personen können online Zulassungsanträge stellen, die dann bei den zuständigen Behörden weitgehend automatisiert beschieden werden. Dazu wird u. a. eine sog. Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt implementiert. Sie soll den Prozess für Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste mit einer hohen Anzahl an Fahrzeugzulassungen effizienter machen. Die neue Verordnung betrifft auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, z. B. für Tages-Zulassung, Wiederzulassung, das Umschreiben oder Stilllegen von Fahrzeugen (Bundesrat, Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, Deutscher Bundesrat, Beschluss vom 31.03.2023, Drs. 70/23, Abruf-Nr. 234735).