13.03.2013 · Fachbeitrag · Autokauf
Abfließendes Regenwasser in den Vordertüren kein Sachmangel
| Allein die Ansammlung von Regenwasser in den Vordertüren ist noch kein Sachmangel, wenn das Wasser bei der Nutzung des Fahrzeugs wieder abläuft. Das hat das OLG Celle im Fall eines Golf VI entschieden und der Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag verwehrt. |
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