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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Aschenbecher fehlt in 135.000-Euro-Fahrzeug - Kaufvertrag rückabgewickelt

    | Selten hat ein Urteil zu einem Autokauf ein so zwiespältiges Echo ausgelöst wie die Entscheidung des OLG Oldenburg. Es hat den Rücktritt des Käufers vom Kauf eines Luxusfahrzeugs zugelassen, weil in dem Fahrzeug der vereinbarte, fest installierte und beleuchtete Aschenbecher fehlte. |

     

    Die Eckdaten im Urteilsfall

    Eine Firma kauft für ihren Geschäftsführer bei einem Vertragshändler einen neuen Lexus LS 600h L zum Preis von 134.990 Euro. Im Zuge der Bestellung sei ausdrücklich zugesichert worden, dass das Fahrzeug - ebenso wie das Vorgängermodell (vom selben Händler gekauft) - vorne einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher habe. Dem war aber nicht so. Nachrüstungsversuche blieben erfolglos.

     

    Rücktritt wegen eingeschränkten Rauchkomforts zulässig

    Den daraufhin erklärten Rücktritt erkannte das OLG Oldenburg - anders als das LG Osnabrück in erster Instanz - an: Das Raucherpaket sei Gegenstand der Bestellung gewesen, und der Geschäftsführer der Käuferin habe darauf besonderen Wert gelegt („ganz wichtig“). Damit war das Fehlen des Raucherpakets und die dadurch verursachte Einschränkung des „Rauchkomforts“ ein erheblicher, zum Rücktritt berechtigender Mangel (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.3.2015, Az. 13 U 73/14, Abruf-Nr. 144212).