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  • 14.11.2013 · Fachbeitrag · Autokauf

    Autohaus darf Nacherfüllung noch im Prozess verweigern

    | Der Kfz-Verkäufer darf die vom Käufer berechtigterweise gewählte Art der Nacherfüllung mit dem Argument verweigern, die Kosten seien unverhältnismäßig hoch. So steht es in § 439 Abs. 3 BGB. Wie lange er mit dieser sogenannten Kosteneinrede zu hören ist, hat der BGH jetzt entschieden. |