· Fachbeitrag · Autokauf
Bei Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung darf der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten
| Grundsätzlich kann ein Kfz-Käufer erst dann vom Kauf zurücktreten, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Eine der zahlreichen Ausnahmen macht das Gesetz davon, wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist. Was das für die Variante „Nachbesserung“ bedeutet, wenn der Käufer eines gebrauchten Pkw einen nur sporadisch auftretenden Defekt rügt, sagt der BGH in einer außerordentlich käuferfreundlichen Entscheidung. |
Immer wieder Probleme mit der Kupplung
Schon bei der Probefahrt hatte die Kupplung des Volvo V 50 2.0 Geräusche verursacht. Später war der Wagen wiederholt in der Werkstatt des Händlers. Unter anderem wurde die Kupplung erneuert und der Bremskraftverstärker ausgetauscht.
Bald darauf trat ein neues Problem auf: Das Kupplungspedal blieb beim Treten unten. Aus diesem Grund kam der Käufer erneut in die Werkstatt. Doch bei einer Untersuchungsfahrt mit einem Kfz-Meister war mit der Kupplung alles okay. Er möge das Fahrzeug wieder vorführen, wenn das Problem erneut auftrete, so der Bescheid der Werkstatt. Als das Pedal wieder mal hängenblieb, verlangte der Käufer eine Reparaturzusage, bekam sie aber nicht.
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