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  • 13.02.2014 · Fachbeitrag · Autokauf

    BGH: Ebay-Verkaufsangebot steht unter Vorbehalt

    | Dass Ebay-Anbieter ihr Verkaufsangebot vorzeitig zurückziehen dürfen, steht so in den Auktionsbedingungen. Das dürfen sie aber nicht nach Belieben, sondern nur, wenn sie dazu „gesetzlich berechtigt“ sind. Der BGH hat jetzt die Rücknahme (die Anfechtung) des Angebots wegen eines angeblichen Irrtums des Verkäufers über die Zulassung des von ihm angebotenen Kfz-Motors für den Straßenverkehr dem Grunde nach gebilligt. |