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  • 15.09.2021 · Nachricht · Autokauf

    BGH: Schätzung der Gesamtlaufleistung durch Gericht rechtens

    | Kommt es zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Mangels, muss sich der Käufer den Wert der gefahrenen Kilometer als „gezogene Nutzungen“ anrechnen lassen. Für die Berechnung des Werts will der Käufer regelmäßig eine möglichst hohe erreichbare Gesamtlaufleistung bei der Berechnungsformel „Nutzungsvorteil = (Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke (seit Erwerb) : erwartete Gesamtlaufleistung“ ansetzen. Gerichte sind daran nur unter bestimmten Voraussetzungen gebunden, so aktuell der BGH. |