· Fachbeitrag · Autokauf
Das neue (Auto-)Kaufrecht: Wer ist Verbraucher und wer ist es gerade nicht?
von Rechtsanwalt Joachim Otting, Hünxe
| Das seit dem 01.01.2022 geltende Kaufrecht belastet den Autohändler dann ganz besonders intensiv, wenn sein Käufer als Verbraucher handelt. Deshalb ist in der Praxis bedeutsam: Wer handelt als Verbraucher? Wer tut es nicht? ASR liefert Ihnen nachfolgend die Antwort. |
Die gesetzliche Grundlage
Ausgangspunkt ist § 13 BGB: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.“
Kein Mensch = kein Verbraucher
Natürliche Person ist das juristische Synonym für „Mensch“. Das bedeutet: Nur ein Mensch kann ein Verbraucher-Kunde sein. Folgende Kunden sind daher schon deshalb keine Verbraucher, weil sie keine Menschen sind (und nur manche davon sind Unternehmen):
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